Nicht rückzahlbare Baukostenzuschüsse für Wohnungsverbesserungsmaßnahmen Link zur Förderung

Nicht rückzahlbare Baukostenzuschüsse werden für folgende Maßnahmen gewährt:

  • Für die thermische Sanierung von Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern
  • Für die Heizungsumstellung auf innovative klimarelevante Systeme (z.B. Fernwärmeanschluss)
  • Für den Einbau einer einbruchshemmenden Wohnungseingangstür
  • Für die Förderung von Sanierungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

MA 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
19., Muthgasse 62
+43 1 4000-8050
post@ma50.wien.gv.at

Keine Kosten - der Antrag ist gebührenfrei

  • Durch die Magistratsabteilung 25 als Bauaufsichtsorgan
  • Magistratsabteilung 25 - Kompetenzstelle

Rechtsgrundlage

Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989, LGBl. für Wien Nr. 18/1989 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 35/2013; Sanierungsverordnung 2008, LGBl. für Wien Nr. 2/2009 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 25/2013
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1027291