Nicht rückzahlbare Baukostenzuschüsse für die Sanierung von Mehrwohnungshäusern Link zur Förderung

Nicht rückzahlbare Einmalzuschussförderung bis zu 30 % der Sanierungskosten bei thermisch-energetischen Gebäudesanierungen sowie bei Förderung der Sanierung von Heizungsanlagen unter Verwendung von hocheffizienten alternativen Systemen - Förderung von Abbruchskosten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - MA 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Muthgasse 62
1190 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Keine Kosten; der Antrag ist gebührenfrei

Während der Bautätigkeit durch den Wohnfonds Wien als Bauaufsichtsorgan.

Rechtsgrundlage

Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989, LGBl. für Wien Nr. 18/1989 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 35/2013; Sanierungsverordnung 2008, LGBl. für Wien Nr. 2/2009 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 25/2013
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1027275