Objektförderung und Projektförderung Fachbereich Behindertenarbeit, Mobilität & Beratung Link zur Förderung

Gilt für EinzelunternehmerInnen bzw. juristische Personen sowie Gesellschaften mit Teilrechtsfähigkeit und Arbeitsgemeinschaften (ARGE), die im Rahmen der geförderten Tätigkeit gemeinnützig tätig sind. Bei der Objektförderung wird der laufende Betrieb einer Einrichtung im Sinne der Ziele und der Zielgruppen gemäß den Allgemeinen Förderrichtlinien des Fonds Soziales Wien (FSW) gefördert. Die Förderung besteht in der Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten des laufenden Betriebes. Bei der Projektförderung wird die Umsetzung von zeitlich befristeten oder einmaligen Vorhaben im Sinne der Ziele gemäß den Allgemeinen Förderrichtlinien des FSW und der Zielgruppe Menschen mit Behinderung gefördert.

Bereiche:  Behindertenhilfe

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Fonds Soziales Wien (FSW)
Guglgasse 7 - 9, 1030 Wien
Tel: 0505 379-10356
E-Mail: post-fbl@fsw.at
https://www.fsw.at

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderrichtlinien des Fonds Soziales Wien
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1027085