Wohnen und Pflege - Kurzzeitpflege Remobilisation Link zur Förderung

Dieses Angebot richtet sich an KundInnen mit erhöhtem medizinisch-therapeutischen Betreuungsbedarf - meist nach einem Krankenhausaufenthalt. Die Kurzzeitpflege ist auf max. 92 Tage befristet und umfasst ein erweitertes Leistungsangebot an fachspezifischer Pflege, medizinischer Betreuung sowie ein dichtes therapeutisches Angebot mit dem Ziel der Wiedererreichung möglichst hoher Selbstständigkeit bzw. Stabilisierung. Es ist eine zeitlich befristete Leistung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Fonds Soziales Wien (FSW)
Guglgasse 7 - 9, 1030 Wien
Tel.: 01-24 5 24
E-Mail: kundinnenservice@fsw.at
https://www.fsw.at

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Regelung der Sozialhilfe (Wiener Sozialhilfegesetz - WSHG); Allgemeine Förderrichtlinien des Fonds Soziales Wien (FSW); Spezifische Förderrichtlinie für stationäre Pflege und Betreuung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen
  • Verkürzter Zahlungsweg
    Verkürzter Zahlungsweg, kein LV. Siehe dazu Mail von Süka im Wien-Postkorb vom 19.3.19.

Referenznummer

1026996