Frühförderung Link zur Förderung

Frühförderung umfasst Leistungen zur Förderung der Entwicklung und zur Begleitung von Kindern mit Entwicklungsverzögerung oder Behinderung, insbesondere in ihrer Motorik, Wahrnehmung und Sprache. Die Leistung umfasst auch die Unterstützung und Begleitung ihrer Familien. Eine Förderung kann von der Geburt bis zum Schuleintritt gewährt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Fonds Soziales Wien (FSW)
Guglgasse 7 - 9, 1030 Wien
Tel.: 01-24 5 24
E-Mail: kundinnenservice@fsw.at
https://www.fsw.at

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung in Wien (Chancengleichheitsgesetz Wien - CGW); Allgemeine Förderrichtlinien des Fonds Soziales Wien (FSW); Spezifische Förderrichtlinie für mobile Frühförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen
  • Verkürzter Zahlungsweg
    Die Förderung erfolgt durch Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten einer anerkannten Einrichtung bei tatsächlicher Inanspruchnahme der Leistung. SM 11.10.18: Hierbei handelt es sich um einen verkürzten Zahlungsweg. Antragsteller ist die Familie, das Geld bekommt direkt die Einrichtung. Siehe spezielle RL 8.2.: Die Auszahlung der Förderung erfolgt direkt an die anerkannte Einrichtung.

Referenznummer

1026954