Übergangswohnen Link zur Förderung

Ziel von Übergangswohneinrichtungen ist die Stabilisierung von obdach- und wohnungslosen Menschen und die Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben in einer eigenen Wohnung, bzw. wenn dies nicht möglich ist, die Vermittlung eines anderen geeigneten, möglichst dauerhaften Wohnplatzes. Das Angebot richtet sich an wohnungslose Einzelpersonen, Paare und Familien. Diese werden durch Betreuung und Beratung unterstützt und ihr Selbsthilfepotenzial so weit gestärkt, dass sie wieder eigenständig wohnen können.

Die Verrechnung erfolgt direkt zwischen Fonds Soziales Wien und Leistungsanbieter. Bezieherinnen und Bezieher der Leistung haben ein Nutzungsentgelt entsprechend den Regelungen des Leistungsanbieters zu entrichten.

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Rechtsgrundlage

Gesetz über die Regelung der Sozialhilfe (Wiener Sozialhilfegesetz - WSHG); Allgemeine Förderrichtlinien des Fonds Soziales Wien (FSW); Spezifische Förderrichtlinie für die Unterstützung obdach- bzw. wohnungsloser Menschen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1026863