Hilfe zur sozialen Eingliederung, Niederösterreich Link zur Förderung

Die Maßnahme besteht in der aktivierenden Betreuung und Unterbringung in teilstationären und stationären Einrichtungen. Ziel ist es, die Fähigkeiten des Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu entwickeln und zu erhalten. Die Hilfe ist nur so lange zu gewähren, als eine Verbesserung und Erhaltung des Zustandes des Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu erwarten ist.

Die Leistung wird auf Antrag der hilfesuchenden Person vom Land NÖ für diese erbracht und direkt an den Träger ausbezahlt. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Soziales und Generationenförderung
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14
02742/9005-16362
post.gs5@noel.gv.at

Rechtsgrundlage

§ 32 NÖ Sozialhilfegesetz (NÖ SHG), LGBl. 9200 idgF, iVm § 48 NÖ SHG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1026418