Förderung von Ausbildungsmaßnahmen für Lehrlinge Link zur Förderung

Das Ziel dieser Förderaktion ist es, die Qualität der Lehrlingsausbildung in Oberösterreich zu sichern und weiter zu erhöhen und damit den Vorsprung als Lehrlingsland Nr. 1 zu halten und noch auszubauen. Zielgruppe dieser Förderung sind Lehrberechtigte im Sinne des § 2 Berufsausbildungsgesetz (BAG), BGBl.Nr. 142/1969, die zur Ausbildung von Lehrlingen berechtigt sind und ihre Ausbildungsstätte in Oberösterreich haben. Nicht förderbar sind Gebietskörperschaften, politische Parteien und selbständige Ausbildungseinrichtungen. Gefördert werden Kurskosten im Rahmen überbetrieblicher Lehrlings-Ausbildungsmaßnahmen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-15121
wi.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie für die Förderung von Ausbildungsmaßnahmen für Lehrlinge durch das Land Oberösterreich idgF; Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreichs idgF

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,4 Mio. Euro

Referenznummer

1026319