Hilfe durch geschützte Arbeit, Niederösterreich Link zur Förderung

Hilfe durch geschützte Arbeit besteht in allen Maßnahmen, die erforderlich sind, damit Menschen mit besonderen Bedürfnissen auf dem Arbeitsmarkt mit Erfolg mit anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern konkurrieren können. Ziel ist die Integration ins Berufsleben und die Absicherung des Dienstverhältnisses. Nach der Besonderheit des Falles erfolgt die Hilfeleistung auf der Grundlage des Privatrechtes auf einem geschützten Arbeitsplatz oder in einem integrativen Betrieb. Geschützte Arbeitsplätze sind Arbeitsstellen für ArbeitnehmerInnen mit besonderen Bedürfnissen in Betrieben mit anderen ArbeitnehmerInnen. Integrative Betriebe sind Einrichtungen zur Bereitstellung von Arbeitsplätzen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, die wegen Art und Schwere der Beeinträchtigung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, bei denen aber eine wirtschaftlich vertretbare Mindestleistung vorliegt.

Die Leistung wird aufgrund eines Antrages der hilfesuchenden Person vom Land NÖ an den Dienstgeber ausbezahlt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Soziales und Generationenförderung
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14
02742/9005-16362
post.gs5@noel.gv.at

Rechtsgrundlage

§ 31 NÖ Sozialhilfegesetz (NÖ SHG), LGBl. 9200 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1026269