Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit Link zur Förderung

Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit ist die Förderung von Angeboten, die die Lebensqualität der Zielgruppen in Wien verbessern und präventiv wirken, möglich. Wesentliche Akzente liegen dabei in der Partizipation von jungen Menschen. Das heißt, es sollen gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen Angebote entwickelt werden, die deren individuelle Bedürfnisse und Anliegen berücksichtigen und die positive und kreative Weiterentwicklung von jungen Menschen unterstützen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Bildung und Jugend (MA 13); Fachbereich Erwachsenenbildung und Jugend; Referat Jugend
1082 Wien, Friedrich-Schmidt-Platz 5

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Für "Wienweite/spezielle Angebote" siehe Link unter "Kosten und Zahlung".
  • Für "Wiener Kinder- und Jugendorganisationen" siehe Link unter "Kosten und Zahlung".
  • Für "Kleinprojektförderungen bis maximal 5.000 Euro" siehe Link unter "Kosten und Zahlung".
  • Für "Offene Kinder- und Jugendarbeit" siehe Link unter "Kosten und Zahlung".
  • Für "Gemeinwesenorientierte Angebote" siehe LinkLink unter "Kosten und Zahlung".
  • Für "Wienweite/spezielle Angebote" siehe Link unter "Verfahrensablauf".
  • Für "Wiener Kinder- und Jugendorganisationen" siehe Link unter "Verfahrensablauf".  
  • Für "Kleinprojektförderungen bis maximal 5.000 Euro" siehe Link unter "Verfahrensablauf".
  • Für "Offene Kinder- und Jugendarbeit" siehe Link unter "Verfahrensablauf".
  • Für "Gemeinwesenorientierte Angebote" siehe Link unter "Verfahrensablauf".

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinien der Stadt Wien - Bildung und Jugend (MA 13)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1026251