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Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung der potenziellen FörderwerberInnen bei der Antragstellung im Rahmen der Europäischen Förderprogramme (7. EU-Rahmenprogramm bzw. dem Nachfolgeprogramm).
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)
http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/119127_DEU_HTML.htm
Es fallen für den Förderwerber keine Kosten an und die Auszahlung erfolgt nach Vorlage sämtlicher Unterlagen und Prüfung durch die Abt. Wirtschaft und Zustimmung der zuständigen Organe als einmalige nicht rückzahlbare Beihilfe (de minimis Beihilfe).
Prüfung des Antrages und der damit vorgelegten Unterlagen