Hilfe bei Gewalt durch Angehörige (Frauenhäuser), Niederösterreich Link zur Förderung

Diese Hilfe umfasst die Förderung der Kosten für alle stationären Betreuungsmaßnahmen für bedrohte und misshandelte Frauen und deren Kinder aus Niederösterreich. Für die Erbringung dieser Leistungen erhalten die jeweiligen Träger eine jährliche Förderung zur Abdeckung der mit der Erbringung verbundenen Kosten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung, GS5
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14
02742/9005-16362
post.gs5@noel.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 21 NÖ Sozialhilfegesetz (NÖ SHG), LGBl. 9200 idgF, iVm § 48 NÖ SHG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1025931