NÖ Modell zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung, Niederösterreich Link zur Förderung

Im NÖ Modell zur 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes vergibt das Land NÖ eine Förderung an betreuungsbedürftige Personen für alle seit 1. Juli 2007 legalen Betreuungsverhältnisse zur pauschalen Abgeltung der Sozialversicherungsbeiträge der Betreuungspersonen. Die Höhe der Förderung beträgt für eine selbständige Betreuungskraft 275 Euro monatlich und für eine unselbständige Betreuungskraft 550 Euro monatlich. Es werden bis zu zwei Betreuungsverhältnisse pro Haushalt gefördert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Soziales und Generationenförderung
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14
02742/9005-16362
post.gs5@noel.gv.at

Gemäß § 72 NÖ SHG sind alle Eingaben, Amtshandlungen und schriftlichen Ausfertigungen in Angelegenheiten dieses Landesgesetzes von den durch landesrechtliche Vorschriften vorgesehenen Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit.

Rechtsgrundlage

§§ 43a und 43b NÖ Sozialhilfegesetz (NÖ SHG), LGBl. 9200 idgF; Richtlinie des Landes Niederösterreich für das NÖ Modell zur 24-Stunden-Betreuung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt
  • Verkürzter Zahlungsweg
    Einstufung als verkürzter Zahlungsweg laut Aussage von NÖ.

Referenznummer

1025881