Sprachförderung gemäß der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik Link zur Förderung

Antragsberechtigt sind alle Erhalter von Kinderbetreuungseinrichtungen. Gefördert werden zusätzliche Personalkosten, die im Zuge der Durchführung der frühen sprachlichen Förderung in Kindergärten anfallen. Nach Maßgabe der Bestimmungen der Förderrichtlinie können dabei gegebenenfalls auch Fahrtkosten berücksichtigt werden. In Einzelfällen (sowie nach Maßgabe der budgetären Bedeckung) können nach vorheriger Zustimmung durch die vollziehende Stelle gegebenenfalls auch Materialkosten gefördert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Gesellschaft und Arbeit
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Tiroler Landesregierung vom November 2013 betreffend die Finanzierung des Einsatzes von Personal im Rahmen der Sprachförderung in Kinderbetreuungseinrichtungen; Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2,39 Mio. Euro

Referenznummer

1025790