Förderung der Ausstattung zur Verbesserung der Strukturqualität in Kinderbetreuungseinrichtungen Link zur Förderung

Antragsberechtigt sind alle Erhalter von Kinderbetreuungseinrichtungen. Gefördert werden Kosten, die im Zuge der Anschaffung von Einrichtungsgegenständen ("Möblierung") in Kinderbetreuungseinrichtungen anfallen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Gesellschaft und Arbeit
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuschüsse ist innerhalb von drei Monaten ab Auszahlung mit Rechnungen nachzuweisen.

Rechtsgrundlage

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten für die Einrichtung von Gruppenräumen von Kindergärten, Horten und Kinderkrippen; Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1025774