Förderung des Personalaufwands für den Einsatz von Stützkräften in Kinderbetreuungsgruppen Link zur Förderung

Antragsberechtigt sind alle Erhalter, die institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen betreiben. Gefördert wird der Einsatz von Stützkräften in Kinderbetreuungsgruppen mit Einzelintegration.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Meinhardstraße 16 6020 Innsbruck

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Fördermittel werden spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Einlangen eines berechtigten und vollständigen Antrags zur Anweisung gebracht.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie zur Finanzierung des Einsatzes von Stützkräften in Kinderbetreuungsgruppen mit Einzelintegration gemäß § 38c iVm § 38 Abs. 2 Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz; Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1025725