Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (QfB) Link zur Förderung

Förderung des Landes Kärnten für Qualifizierungsmaßnahmen von Beschäftigten im Rahmen von Betriebsansiedelungen, Standorterneuerungen, Produkt- und Technologieinnovationen.

Von den förderbaren Gesamtkosten können max. 25 % an Förderungen gewährt werden. Der Antragsteller verpflichtet sich, die nicht durch die Förderung gedeckten Kosten, zu übernehmen.

Anerkennungsfähige Kosten sind die Schulungsgebühren sowie Kosten für Unterrichtsmaterialien.  Die Kostenangemessenheit wird von der Förderstelle geprüft und beurteilt.

Die Höchstgrenze je Arbeitnehmer, für welche im Rahmen dieser Richtlinien Förderungen ausbezahlt werden können, beträgt Euro 1.500,-- p.a.

Die Höchstgrenze je Unternehmen/ Gruppe, für welche im Rahmen dieser Richtlinien Förderungen ausbezahlt werden können, beträgt Euro 15.000,-- p.a.

Die Mindestkosten einer Qualifizierung dürfen 220.- Euro excl. MWST pro Mitarbeiter nicht unterschreiten. Die maximale Kurskostenförderbasis beträgt 100 €/ Person und Kursstunde.

Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen von einem nachweislich dafür qualifizierten Bildungsträger durchgeführt werden. Der Nachweis ist auf Anfrage des Fördergebers zu erbringen.

Eine gesellschaftlich rechtliche Verflechtung zwischen Förderantragsteller und Schulungsanbieter führt zu einer Minderung des Förderbetrages bzw. einem Förderausschluss.

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Kärntner Landesregierung zur Gewährung von Förderungsmitteln im Rahmen des "Territorialen Beschäftigungspaktes".

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1025717