Ausbau des Kinderbildungs- und –betreuungsangebotes für Unter-Dreijährige Link zur Förderung

Gefördert wird der Investitionsaufwand (= Baukosten)

  • zur Schaffung von zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen,
  • zur Erreichung VIF-konformer Öffnungszeiten,
  • zur Erreichung der Barrierefreiheit und
  • für räumliche Qualitätsverbesserungen

in Oö Krabbelstuben.

Leistungsempfänger sind private Rechtsträger der Krabbelstuben (z.B.: Vereine, Pfarren, Ordensgemeinschaften, Einzelpersonen) oder Betriebskrabbelstuben.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft Abteilung Gesellschaft
Bahnhofplatz 1 4021 Linz
0732772015501
geft.post@ooe.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Leistungskontrolle wird auf Basis der übermittelten End-/Gesamtabrechnung durchgeführt.

Rechtsgrundlage

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1025279