Hilfe in besonderen Lebenslagen Link zur Förderung

Die Hilfe in besonderen Lebenslagen ist eine Hilfe bei außerordentlichen sozialen Schwierigkeiten nach dem Kärntner Mindestsicherungsgesetz und umfasst die Unterstützung von Personen in Notsituationen bzw. in besonderen Lebenslagen (z.B. Hilfe zur Beschaffung und Beibehaltung von Wohnraum, Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung einer wirtschaftlichen Lebensgrundlage, Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände)

Förderadressat: Privatperson in einer außergewöhnlichen Lebenslage oder Notsituation

Rechtsgrundlage

§§ 16, 20 und 34 Kärntner Mindestsicherungsgesetz - K-MSG, LGBl. 15/2007, zuletzt in der Fassung LGBl. 56/2013 bzw. idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1024983