Weihnachtsunterstützung für NS- Opfer Link zur Förderung

Für NS- Opfer wird einmal jährlich eine Weihnachtsunterstützung ausbezahlt. Als NS-Opfer gelten jene Menschen, die im Besitz eines Opferausweises bzw. einer Amtsbescheinigung sind (z.B. ehemalige KZ-Insassen, Partisanen, andere politisch verfolgte bzw. Witwen von Amtsbescheinigungsinhabern)

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Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung

Leistungsart

Förderungen - Entschädigungen

Referenznummer

1024975