Basisförderungen zur Sozialen Hilfe Link zur Förderung

Gefördert werden soziale Einrichtungen, um den Bestand und die laufende Tätigkeit zu sichern und zu unterstützen. Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung von einkommensschwachen Personen in der Steiermark.

Über die gewährte Förderung ist innerhalb der im Fördervertrag vereinbarten Frist der Verwendungsnachweis in Form von Originalbelegen und je nach Projektumfang weiters ein Projektbericht vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Regierungssitzungsbeschluss über die Zuerkennung der Förderung

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1024918