Gewährung der Hilfe in Frauenschutzeinrichtungen Link zur Förderung

In Frauenschutzeinrichtungen werden für von Gewalt betroffene Frauen und deren minderjährige Kinder die Kosten (Tagsätze) für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung für die Dauer von 2 Monaten mit einer 2-maligen Verlängerungsmöglichkeit beziehungsweise maximalen Verweildauer von insgesamt 6 Monaten übernommen. Dazu zählt auch die Prüfung der Hilfegewährung und Einhaltung der Ab- und Verrechnungsbestimmungen. Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung von Frauen und deren Kindern zur Bewältigung von Gewalterlebnissen auf Grund familiär bedingter Notsituation durch Aufnahme in Frauenschutzeinrichtungen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
www.soziales.steiermark.at

Über die gewährte Förderung ist innerhalb der im Fördervertrag vereinbarten Frist der Verwendungsnachweis in Form von Originalbelegen und je nach Projektumfang weiters ein Projektbericht vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Regierungssitzungsbeschluss über die Zuerkennung der Förderung

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1024553