Beschäftigung in Tageswerkstätten produktiv/kreativ Link zur Förderung

Die produktive und kreative Beschäftigung in Tageswerkstätten hat sich an Jugendliche (nach Beendigung der Schulpflicht) und Erwachsene mit intellektueller/kognitiver, körperlicher, Sinnes- bzw. mehrfacher Behinderung zu richten. Die Tageswerkstätte hat den betreuten/begleiteten KlientInnen die aktive Teilnahme an produktiven und kreativen Arbeits- und Beschäftigungsprozessen mit Qualifizierungsmöglichkeiten anzubieten. Der Übergang zwischen produktiven und kreativen Arbeitsbereichen muss fließend und durchlässig sein. Die angebotenen Tätigkeitsfelder haben sich nach der Leistungsfähigkeit und den Interessen der betreuten KlientInnen zu richten. Lebenspraktisches Training, Förder- und Bildungsangebote müssen die ganzheitliche Entwicklung der Person unterstützen. Die Intensität der Unterstützungsleistung hat sich über die Übung und Anleitung bis hin zur kontinuierlichen Begleitung zu erstrecken. Sie hat sich nach dem Grad der Beeinträchtigung zu richten. Die Betreuung muss zum überwiegenden Teil in den Räumlichkeiten der Tageswerkstätte stattfinden.
Die Dauer des Betreuungsverhältnisses kann auch zeitlich unbefristet sein.

Allgemeines Leistungsziel muss die Schaffung und zur Verfügungsstellung sinnvoller Arbeits-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote sein. Die individuelle Entwicklung muss durch entsprechende Bedingungen optimiert werden. Den KlientInnen muss über die Tätigkeiten im Rahmen der produktiven und kreativen Beschäftigung die Möglichkeit eröffnet werden:

  • sich auf den Einstieg in einen Beschäftigungs- und Arbeitsprozess vorzubereiten
  • berufliche und private Perspektiven zu entwickeln, und zu erweitern
  • an produktorientiertem Arbeiten teilzunehmen
  • sich arbeitsfeldspezifische Fertigkeiten und Kenntnisse anzueignen und sich in einem speziellen Bereich
    zu qualifizieren
  • persönliche und berufliche Kompetenzen zu entwickeln und zu erweitern
  • am wirtschaftlichen Erlös ihrer Arbeit teilzuhaben
  • über die Arbeit soziale Kontakte aufzubauen und dadurch am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen
  • nach Bedarf und Wunsch die entsprechende berufliche und persönliche Förderung in Anspruch nehmen
    zu können und dafür die erforderliche Betreuung und Begleitung zu erhalten

Rechtsgrundlage

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B VG über Angelegenheiten der Behindertenhilfe, StBHG, StBHG-LEVO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1024520