Revitalisierung von Kleinwasserkraftwerken in Tirol - Beratungsförderung Land Tirol Link zur Förderung

Im Rahmen der Beratungsinitiative unterstützt das Land Tirol Betreiberinnen/Betreiber bestehender Kleinwasserkraftwerksanlagen mit der Förderung von Revitalisierungsberatungen.

Ziel ist eine Ertüchtigung bestehender Anlagen am Standort in Tirol zur Steigerung der Stromerzeugung aus Kleinwasserkraft unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Gewässerökologie.

Die Beratungsinitiative des Landes ist als zweistufiges Fördermodell konzipiert. In der ersten Stufe fördert das Land Tirol ein individuelles Beratungsgespräch für Betreiberinnen/Betreiber durch unabhängige Experten. Die Stufe 1 ist mit 150 Beratungsgesprächen begrenzt. In der zweiten Förderstufe erhalten die ersten 75 Fördernehmerinnen/Fördernehmer aus der Beratungsförderung der Stufe 1, bei deren Anlagen ein entsprechendes Revitalisierungspotenzial abgeschätzt wurde, eine Beratungsleistung, die eine Vor-Ort-Begehung einschließt. In dieser zweiten Stufe wird das vorhandene technische und wasserwirtschaftliche Revitalisierungspotenzial grob abgeschätzt und konkrete Maßnahmen zur Realisierung des Potenzials erstellt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Wasser-, Forst- und Energierecht
0512 508 2472
wasser.energierecht@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/umwelt/energie/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Weitere Informationen (Wasser Tirol) finden Sie unter folgendem Link.

Die Kosten der Stufe 1 (Erstberatungsgespräch) der Beratungsförderung trägt das Land Tirol.

Für die Stufe 2 der Beratungsleistung hat die Betreiberin/der Betreiber der Kraftwerksanlage einen Anteil der Kosten in Höhe von € 650,- zu tragen.

Der Förderwerber erhält nach der Stufe 1 der Beratungsförderung einen Gutschein für eine anschließende Vor-Ort-Begehung durch ein unabhängiges Expertenteam.

Nach Abschluss der Stufe 2 der Beratungsförderung erhalten der Förderwerber sowie das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wasser-, Forst- und Energierecht einen detaillierten Beratungsbericht durch ein unabhängiges Expertenteam beinhaltend eine Befundaufnahme, Aufzeigen möglicher technischer, wasserwirtschaftlicher und ökologischer Revitalisierungsmaßnahmen, Grobkostenschätzung.

Rechtsgrundlage

Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 5. April 2011, GZl. IIIa1-E-23.018/6, Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1024504