Förderung für Kleinanlagen des landwirtschaftlichen Wasserbaus Link zur Förderung

Es besteht die Möglichkeit, Förderungen des Landes für die „Verbesserung der Produktionsvoraussetzungen durch Bodenmeliorationen“ (sprich: Entwässerungen) sowie für „Maßnahmen zur Leistungssteigerung oder zur Qualitätsverbesserung der Pflanzenproduktion“ (sprich: Bewässerungen) zu erhalten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abt. Wasserwirtschaft
wasserwirtschaft@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung des Förderungsbetrages erfolgt bei Vorlage des Abrechnungsberichtes und der Belege nach Fertigstellung der Anlage.
Die Auszahlung kann bei länger dauernden Vorhaben entsprechend dem Baufortschritt in Teilbeträgen erfolgen.

Rechtsgrundlage

§ 7 Tiroler Landwirtschaftsgesetz, LGBl. 3/1975
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,64 Mio. Euro

Referenznummer

1024322