Durchführung und Förderung von Maßnahmen zur Dorferneuerung und zur lokalen Agenda 21 Link zur Förderung

Dorferneuerung ist ein Innovations- und Förderprogramm des Landes Tirol für den ländlichen Raum, das gezielt durch Umsetzung von Schlüsselprojekten die nachhaltige Entwicklung in den Gemeinden unterstützt. Durch umfassendes Engagement und Einbindung der GemeindebürgerInnen, andauernde Entwicklungsprozesse und vor allem durch die Realisierung der verschiedensten Dorferneuerungsmaßnahmen (in den Bereichen Infrastruktur, Ortskernrevitalisierung, Baukultur, Kulturlandschaft, Ökologie, Öffentlichkeitsarbeit) werden die Gemeinden mittel- und langfristig geprägt. Seit 2009 ist die Dorferneuerung auch Leitstelle für die Lokale Agenda 21

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Bodenordnung
bodenordnung@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Links zu externen Informationsseiten sind auf der Homepage der Dorferneuerung abrufbar.

  • Es muss eine detaillierte Kostenschätzung vorhanden sein.
  • Die Kosten müssen mit entsprechenden Nachweisen (Lieferscheine, Bautagebuch, Dokumentation und Orginalrechnungen) belegt werden.

Die Leistungskontrollen werden durch laufende Vor-Ort Kontrollen durchgeführt. Bei der Abrechnung werden Orginalrechnungen und - zahlungsbelege geprüft.

Rechtsgrundlage

Generelle Richtlinie für die Durchführung und Förderung von Maßnahmen zur Dorferneuerung, zur lokalen Agenda 21 und zum Stadt- und Ortsbildschutz in Tirol, Ausgabe Februar 2012; Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1024314