Programme zur Verbesserung der Infrastruktur im ländlichen Raum Link zur Förderung

Das Land Tirol gewährt einen Zuschuss zu infrastrukturellen Baumaßnahmen im ländlichen Raum, vor allem zur Errichtung und Sanierung von öffentlichen Straßenanlagen im dauerbesiedelten, ländlichen Raum, insbesondere mit dem Ziel der Erschließung von landwirtschaftlichen Betrieben. Daneben werden auch Beihilfen für die Errichtung von landwirtschaftlichen Seilwegen und die Elektrifizierung bzw. die Anschlüsse ans Telefonnetz von landwirtschaftlichen Hofstellen gewährt.

Förderwerber können Einzelpersonen (landwirtschaftliche Betriebe), Weggemeinschaften, Straßeninteressentschaften und Gemeinden sein.

In der Regel werden Projekte über ein Baukonto bei der Buchhaltung der Gruppe Agrar abgerechnet. Die Beiträge der Interessenten und/oder Gemeinden werden vorgeschrieben.

Bei Direktförderungen sind die Originalrechnungen und -zahlungsbelege vorzulegen. Eine Vorlage von Teilabrechnungen ist möglich.

Bei über das Sachgebiet abgewickelten Projekten sind laufende Vorortkontrollen durch die Bauaufsicht und Bauleitung gegeben. Die Rechnungskontrolle und Zahlungsfreigabe erfolgt über die Buchhaltung der Gruppe Agrar.

Bei Direktförderungen wird vor Freigabe der Fördermittel eine Vorortkontrolle und Überprüfung der vorgelegten Rechnungen durchgeführt. 

Rechtsgrundlage

Regierungsbeschluss vom 03.06.2003, Zl. IIId-1000/655, Regierungsbeschluss vom 16.09.2008, Zl. IIId1-10/87

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1024306