Bedarfsorientierte Mindestsicherung, Krankenhilfe, Niederösterreich Link zur Förderung

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) ist als Unterstützung für Menschen zu verstehen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) nicht mehr abdecken können. Die BMS ist eine sozialhilferechtliche Leistung des Landes. Bezieher der BMS sind bei der NÖ Gebietskrankenkasse (NÖ GKK) krankenversichert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung GS5
post.gs5@noel.gv.at

Gemäß § 38 NÖ MSG sind alle Eingaben, Amtshandlungen und schriftlichen Ausfertigungen dieses Landesgesetzes von den durch landesrechtliche Vorschriften vorgesehenen Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit.

Rechtsgrundlage

§ 12 NÖ Mindestsicherungsgesetz (NÖ MSG), LGBl. 9205, in der geltenden Fassung (idgF);
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1024272