Bedarfsorientierte Mindestsicherung, Bestattungskosten, Niederösterreich Link zur Förderung

Das Land NÖ übernimmt im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) die Kosten einer einfachen Bestattung eines verstorbenen Menschen, soweit diese nicht aus dem Vermögen der verstorbenen Person bestritten werden können oder Dritte zur Tragung der Kosten verpflichtet sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung GS5
post.gs5@noel.gv.at

Gemäß § 38 NÖ MSG sind alle Eingaben, Amtshandlungen und schriftlichen Ausfertigungen dieses Landesgesetzes von den durch landesrechtliche Vorschriften vorgesehenen Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit.

Rechtsgrundlage

§ 14 NÖ Mindestsicherungsgesetz (NÖ MSG), LGBl. 9205 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1024223