Besondere Wohnbeihilfe für die erste Wohnungsnahme Link zur Förderung

Beziehern von Wohnbeihilfe im Alter zwischen 18 und 25 Jahren wird ein Zuschlag zur Wohnbeihilfe gewährt, wenn sie erstmals eine eigene Wohnung beziehen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4 - Soziale Sicherheit
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-4

Rechtsgrundlage

§41 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 - K-WBFG 2017, LGBl. Nr. 68/2017 idgF §5 Wohnbeihilfenverordnung 2018, LGBl. Nr. 76/2017 idgF,
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1024181