Förderung der Agrarischen Operationen (gemäß Spartenrichtlinie) Link zur Förderung

Die Besitz-, Benützungs- und Bewirtschaftungsverhältnisse des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes werden durch Grundzusammenlegung und Flurbereinigung verbessert. Gefördert werden die Errichtung der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen (nach dem Salzburger Flurverfassungsgesetz 1973) zur Erschließung und Bewirtschaftung der Abfindungsgrundstücke sowie Maßnahmen der ökologischen Ausstattung (Biotope, Grünausstattung der gemeinsamen Anlagen). Ebenfalls wird der Erwerb von Grundflächen zur Sicherung und Schaffung eines ausgeglichenen Landschaftshaushaltes, sowie die Ausgestaltung und Schaffung ökologischer Agrarinfrastruktur im Hinblick auf Erosionsschutz, Bodenschutz, Wasserrückhalt, Gewässerschutz, Agrarökologie sowie Landschaftsgestaltung gefördert.

Förderungswerber können sein: Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe, sonstige Förderungswerber, insbesondere Zusammenlegungsgemeinschaften, Flurbereinigungsgemeinschaften und Agrargemeinschaften oder Personenvereinigungen, Erhaltungsgemeinschaften und -genossenschaften

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie
Fanny-von-Lehnertstraße 1
5020 Salzburg
+43 662 8042-3658
agrarrecht@salzburg.gv.at
http://www.salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

https://www.salzburg.gv.at/agrarwald_/Seiten/agrarische_operationen.aspx

Es werden keine Beihilfen für Arbeiten und Baukosten gewährt, die bereits vor der ordnungsgemäßen Beantragung derselben bei der zuständigen Behörde begonnen oder durchgeführt wurden.

  • Fachliche und rechnerische Kontrolle der Rechnungsbelege - Originalrechnungen, Zahlungsbelege und dazugehörige Bankkontoauszüge 
  • Leistungskontrolle
  • Vor-Ort-Kontrolle

Rechtsgrundlage

§ 7 Salzburger Landwirtschaftsförderungsgesetz LGBL Nr 16/1975 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1024157