Zuwendungen zur Errichtung von Radwander-, Wander- und Bergwegen mit Begleiteinrichtungen Link zur Förderung

Mit Wirkung vom 01.01.2012 und bis auf weiteres auch für die Folgejahre werden nach Maßgabe der verfügbaren Mittel folgende Schwerpunkte im Erholungsraum gefördert:

  • Radwanderwege mit Begleiteinrichtungen
  • Wander- und Bergwege mit Begleiteinrichtungen
  • Erneuerung von Rad-, Wander- und Bergwegen samt Begleiteinrichtungen
  • Besucherlenkende und verkehrsleitende Maßnahmen
  • Kletterprojekte

Der Standardfördersatz beträgt 40 % der anrechenbaren Nettokosten (dies entspricht ca. 1/3 vom anrechenbaren Investitionsvolumen).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Forstorganisation
forstorganisation@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Vor-Ort-Kontrolle durch den zuständigen Regionalberater.

Rechtsgrundlage

Richtlinie - Zuwendung zur Erholungsraumgestaltung vom 04.12.2008, Aktualisiert mit Zahl IIIf3-133/1549; Förderkatalog Landschaftsdienst in der jeweils gültigen Fassung mit Beschluss Landesförderungskonferenz Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1024058