Förderung von Energiegewinnungsanlagen Link zur Förderung

Die Förderung für die Errichtung von Energiegewinnungsanlagen in Wohnhäusern und Wohnheimen, die erneuerbare Energieträger nutzen, besteht in der Bewilligung von einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Die Errichtung thermischer Solaranlagen wird gefördert für Häuser (mit bis zu 3 Wohnungen bzw. mit mehr als 3 Wohnungen), Reihenhäuser im Mietkauf und Wohnheime.  Förderungen für Wärmepumpen können für Häuser mit bis zu 3 Wohnungen gewährt werden. Der Anschluss an Fern- bzw. Nahwärme kann für Häuser mit bis zu 3 Wohnungen, für Reihenhäuser und Doppelhäuser im Eigentum oder für Mietkauf beantragt werden. Der nachträgliche Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung wird gefördert für Gebäude mit bis zu 3 Wohnungen.
LeistungsempfängerInnen sind die HauseigentümerInnen und sie können auch die Förderanträge einbringen.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 idgF; Oö. Energiespar-Verordnung 2008 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1023837