Kaufförderung Link zur Förderung

Natürlichen Personen können für den Kauf von Wohnungen, Eigenheimen und Reihenhäusern, die bei der Errichtung nicht gefördert wurden, nicht rückzahlbare Zinsenzuschüsse zu Hypothekardarlehen gewährt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung; Direktion Soziales und Gesundheit; Abt. Wohnbauförderung
Bahnhofplatz 1
4020 Linz
0732 7720-0
wo.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.at

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung
Bahnhofplatz 1
4020 Linz
0732 7720-0
wo.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.at

Rechtsgrundlage

Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 idgF; Oö. Kaufförderungs-Verordnung 2008 idgF; Oö. Einkommensgrenzen-Verordnung 2012 idgF

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1023811