Kärntner Biosphärenparkfonds Nockberge - Information und Bewusstseinsbildung im Biosphärenpark Link zur Förderung

Maßnahmen zur Information und Bewusstseinsbildung über die Biosphärenpark-Idee und die Beziehung zwischen dem Menschen und seiner Umwelt.

Förderadressat: Privatpersonen, Einzelunternehmungen, Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine und Verbände, wenn sie Träger von förderungswürdigen Projekten sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kärntner Biosphärenparkfonds Nockberge
Ebene Reichenau 117
9565 Ebene Reichenau

Projektabnahme und Abrechnung ist vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Kärntner Nationalpark- und Biosphärenparkgesetz - K-NBG, LGBl. 55/1983 idgF, sowie das Biosphärenpark-Nockberge-Gesetz - K-BPNG, LGBl. 124/2012 idgF, außerdem die Förderungsrichtlinien des Kärntner Biosphärenparkfonds Nockberge.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1023795