Förderung des Betriebs der Burgruine Finkenstein GmbH Link zur Förderung

Der Marktgemeinde Finkenstein wird in den Jahren 2005 bis 2024 jährlich eine Förderung für den Weiterbestand des Spielbetriebs der Burgarena Finkenstein GmbH gewährt.

Die Förderung wird erst nach Vorlage des Rechnungsabschlusses im Nachhinein ausgezahlt.

Rechtsgrundlage

Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001 - K-KFördG 2001, LGBl. 45/2002 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1023787