Förderung des Fischereiwesens in Kärnten Link zur Förderung

Ein oder mehrere Fischereiberechtigte und Fischereirevierverbände können Förderanträge zur Verbesserung der Lebensräume von Fischen, zur Hebung eines zurückgehenden Fischbestandes und zur Unterstützung wissenschaftlicher Untersuchungen stellen.

Die Bewerber um Landesmittel müssen mindestens 50% der Kosten selbst tragen.

Die Förderungsabwicklungsstelle hat die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel zu kontrollieren.

Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1023738