Förderung des zeitgemäßen Ausbaues von Interessenten-, Güter-, Alm- und Wirtschaftswegen Link zur Förderung

Fachtechnische, organisatorische und finanzielle Hilfestellung beim Neu-, Um- und Ausbau von nicht funktionsgerechten Weganlagen. Weiters wird der Neu- und Umbau von landwirtschaftlichen Materialseilbahnen einschließlich Güterseilbahnen mit Werksverkehr unterstützt.

Die Förderhöhe richtet sich nach den Investitionskosten, der Finanzkraft des Förderwerbers, nach der zumutbaren Interessentenleistung und nach Maßgabe der vorhandenen öffentlichen Mittel.

Die Förderung erfolgt in Form von finanziellen Zuschüssen und organisatorischer und fachlicher Hilfestellung.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Antragstellung ist gebührenfrei.

Die technische Kontrolle erfolgt vor Ort, die finanzielle Abwicklung nach einschlägigen buchhalterischen Grundsätzen im Wege der Landesbuchhaltung.

Rechtsgrundlage

§ 6 lit a Salzburger Landwirtschaftsförderungsgesetz, LGBl. Nr. 16/1975 idgF § 7 lit e Salzburger Landwirtschaftsförderungsgesetz, LGBl. Nr. 16/1975 idgF Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1023241