Beihilfe für private Elementarschäden Link zur Förderung

Das Land Tirol gewährt Beihilfen (Zuschüsse) für die Wiederherstellung von außergewöhnlichen Schäden am Vermögen natürlicher und juristischer Personen in Folge von Katastrophenfällen.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Die Auszahlung der Beihilfe erfolgt auf Basis von Kostennachweisen für die Sanierung der Schäden
  • Teilauszahlungen sind möglich
  • Die Überprüfung der Wiederherstellungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen erfolgt durch Prüfung der Originalrechnungen und -zahlungsbelege.
  • Stichprobenartige Kontrollen erfolgen vor Ort.

Rechtsgrundlage

Katastrophenfondsgesetz 1996, Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1023217