Unterstützung von Berufsausbildungsmaßnahmen für land- und forstwirtschaftliche DienstnehmerInnen Link zur Förderung

Beihilfen für einschlägige Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen für land- und forstwirtschaftliche Dienstnehmer und deren Kinder, sofern diese Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Diese Förderung wird auch an Kinder im vorgenannten Sinne von kammerzugehörigen, ehemaligen Dienstnehmern (Pensionisten) gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landarbeiterkammer für Salzburg
Schrannengasse 2/3/1
5020 Salzburg
06628712320
landarbeiterkammer@lak-sbg.at
http://www.lak-salzburg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Unterstützt werden grundsätzlich bis zu 50 % der Kurskosten, jedoch max. € 700,- pro Teilnehmer und Kalenderjahr.

Belegkontrolle

Rechtsgrundlage

§ 5 Z 3 lit a Salzburger Landarbeiterkammergesetz 2000, LGBl. Nr. 2/2000 idgF; Förderungsrichtlinien der Landarbeiterkammer für Salzburg idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1022607