Darlehen und Zuschüsse für Wohnversorgung für land- und forstwirtschaftliche DienstnehmerInnen Link zur Förderung

Zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräfte sowie zur Erhaltung der Besiedelungsdichte im ländlichen Raum gewährt die Salzburger Landarbeiterkammer folgende Beihilfen und Darlehen:

  • Beihilfen für Wohnraumschaffung
  • Darlehen für Wohnraumschaffung und Verbesserung
  • Hausstandsgründungs- und Hausstandserneuerungsdarlehen
  • Darlehen für die "infrastrukturelle Aufschließung"
  • Sondersanierungsdarlehen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landarbeiterkammer für Salzburg
Schrannengasse 2/3/1
5020 Salzburg
06628712320
landarbeiterkammer@lak-sbg.at
http://www.lak-salzburg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Darlehen:

  • Gebühren
  • Kosten für Bankgarantie

Darlehen werden nach Bewilligung und Vorlage von Unterlagen (Unterfertigte Darlehensunterlagen, Bonitätsprüfung und Vorlage der Bankgarantie im Original sowie Verwendungsnachweis) ausbezahlt.

 Zuschüsse:

  • Förderungswerbern, welche die Voraussetzungen der Richtlinie des Landes Salzburg erfüllen, ist der genehmigte Investitionszuschuss in Teilbeträgen nach Maßgabe des Baufortschrittes auszuzahlen, bis 85 % des Investitionszuschusses bei Rohbaufertigstellung, die restlichen Fördermittel werden bei Bezugsfertigstellung ausbezahlt.
  • Einkommensdaten
  • Belegkontrolle
  • Vor-Ort-Kontrolle
  • Stichprobenkontrolle

Rechtsgrundlage

§ 5 Z 2 lit b Salzburger Landarbeiterkammergesetz 2000, LGBl. Nr. 2/2000 idgF; Spartenichtlinie des Landes Salzburg für den Landarbeitereigenheimbau Zl 20424-3/3/4-2002 idgF; Förderungsrichtlinien der Landarbeiterkammer für Salzburg idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1022599