Finanzierungszuschüsse an Landesgesellschaften bzw. landesnahe Beteiligungen Link zur Förderung

Im Bereich der Landesgesellschaften bzw. landesnaher Beteiligungen können anlassbezogen Finanzierungsbeiträge gewährt werden (z. B. Abgangsdeckung, Investitionsbeiträge, Sonderprojekte).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 2 - Finanzen, Beteiligungen und FTI
Arnulfplatz 1
9021 Klagenfurt

Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung auf Basis der Allgemeinen Richtlinien für Förderungen aus Landesmitteln bzw. anlassbezogenen Finanzierungsvereinbarungen

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1022573