Genusslandförderungen Link zur Förderung

Förderung von Maßnahmen, innovativen Projekten und Veranstaltungen zur Schaffung von neuen Einkommensmöglichkeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe durch die Entwicklung und Realisierung neuer Ideen bei der Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen oder der Anwendung neuer Verfahren in der pflanzlichen und tierischen Produktion, Verarbeitung und Vermarktung. Darüber hinaus werden auch Zuschüsse zu Personal- und Sachaufwendungen für Projekte gewährt, die der Erhaltung und Sicherung einer bäuerlich strukturierten Landwirtschaft unter Berücksichtigung der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Erfordernisse dienen. Im Rahmen der Qualitäts- und Marketinginitiative Genussland Oberösterreich wird den Konsumenten die Wertigkeit und Bedeutung regionaler Lebensmittel verstärkt vermittelt. Mit der Steigerung und Schaffung von Absatzmöglichkeiten für regionale Lebensmittel werden Arbeitsplätze in der bäuerlichen und gewerblichen Lebensmittelproduktion gesichert. Ziel dieser Maßnahme ist es auch unter dem Gesichtspunkt der Förderung der Regionalentwicklung neue Erwerbskombinationen zu ermöglichen, Qualitätsproduktion zu fördern und neue Marktchancen für landwirtschaftliche Produktion zu eröffnen.

Nutznießer dieser Leistungen sind landwirtschaftliche Produzenten (Direktvermarkter), kleine Gewerbebetriebe (Manufakturen), Gastronomiebetriebe und Privatpersonen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-11501
lfw.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Spende (bis 500,00 Euro) - Nachweis über die Positionierung der Marke Genussland Oberösterreich.

Förderung (ab 500,00 Euro) - Vorlage von Originalrechnungen in direktem Zusammenhang mit dem Projekt (in Förderhöhe) und Nachweis über die Positionierung der Marke Genussland Oberösterreich.

Abschlussbericht bzw. Jahresbericht und ev. Darstellung der Gesamtfinanzierung ist projektbezogen vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,621 Mio. Euro

Referenznummer

1022508