Förderung von Maßnahmen der kommunalen Wasserversorgung Link zur Förderung

Die Förderung umfasst die Unterstützung von Gemeinden, Gemeindeverbänden, Verbänden und Genossenschaften nach dem Wasserrechtsgesetz bei Errichtung und Sanierung von kommunalen Wasserversorgungsanlagen, sowie bei der Erstellung von digitalen Leitungsinformationssystemen und Benchmarking-Projekten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Gemäß Richtlinien des Landes Burgenland für die Förderung der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft 2017. Siehe Link unter Punkt 39.

Gemäß Richtlinien des Landes Burgenland für die Förderung der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft.

Rechtsgrundlage

Richtlinien des Landes Burgenland für die Förderung der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft 2017

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1022359