Schulkostenbeitragsermäßigung für MusikschülerInnen Link zur Förderung

Kindern und Jugendlichen von sozial schwächer gestellten Familien soll der Besuch einer Musikschule, deren Erhalter mit dem Land Steiermark eine Vereinbarung im Sinne der „Allgemeinen Richtlinie für eine MusikschülerInnenförderung für das Schuljahr 2019/20“ sowie eine Vereinbarung im Sinne der „Richtlinie für die Förderung des Schulkostenbeitrages für das Schuljahr 2019/20“ abgeschlossen hat, durch Zuschuss zum Schulkostenbeitrag leichter ermöglicht werden.

Befreit von Stempelgebühr und Bundesverwaltungsabgaben

Prüfung der erforderlichen Nachweise und Berechnung laut Richtlinie für die Schulkostenbeitragsermäßigung.

Rechtsgrundlage

Regierungsbeschluss

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1022326