Tiergesundheitsdienst Burgenland (TGD) Link zur Förderung

Der TGD dient der Beratung landwirtschaftlicher Tierhalter sowie der Betreuung von Tierbeständen und ermöglicht eine intensive Zusammenarbeit zwischen Landwirten und Tierärzten. Ziel ist es, die Gesundheit der Lebensmittel produzierenden Tiere zu erhalten und dadurch die Sicherheit, die einwandfreie Beschaffenheit sowie die hohe Qualität von Lebensmitteln tierischer Herkunft zu gewährleisten. Ein wesentlicher Faktor ist dabei die Reduzierung des Arzneimitteleinsatzes.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung 10, Veterinärdirektion
Europaplatz1, 7000 Eisenstadt
057-600/2971
post.a10-veterinaer@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/verwaltung/landesverwaltung-im-ueberblick/gruppe-3-neu-1/abteilung-10-gesundheit/hauptreferat-gesundheitswesen/referat-veterinaerdirektion-und-tierschutz/

Rechtsgrundlage

Tierarzneimittelkontrollgesetz (TAKG), BGBl. I Nr. 28/2002 zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2008. Die Tiergesundheitsdienst Verordnung 2009 regelt die Anerkennung und den Betrieb von Tiergesundheitsdiensten im Anwendungsbereich des Tierarzneimittelkontrollgesetzes sowie die Rechte und Pflichten der teilnehmenden Tierärzte und Landwirte.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1022094