Förderungen für Wasserversorgungsanlagen im alpinen Bereich Link zur Förderung

  • Gefördert werden Wasserversorgungsanlagen zur Versorgung von Objekten mit Trink- und Nutzwasser, die im Rahmen der Projekte "Alpine Objekte 2000" und "Alpine Objekte 2000+" errichtet bzw. angepasst werden.
  • Über Ansuchen von Objekten im Alpinen Bereich außerhalb der Projekte "Alpine Objekte 2000" und "Alpine Objekte 2000+" entscheidet im Einzelfall die Oö. Landesregierung.

Förderansuchen einreichen können physische oder juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Wasserversorgungsanlagen im alpinen Bereich errichten, sowie Wassergenossenschaften nach dem Wasserrechtsgesetz.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Link zu externen Informationsseiten.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Detailinformationen siehe LINK zur Homepage des Landes Oberösterreich.

Detailinformationen siehe LINK zur Homepage der Kommunalkredit Public Consulting GmbH.

Der Antrag ist kostenlos mittels Formular gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an die Abteilung Grund- und Trinkwasserwirtschaft zu richten. Landesförderungen werden nach Prüfung der vollständig eingereichten Endabrechnungsunterlagen von der Landesstelle ausbezahlt.

Das Land behält sich vor, durch Fachkräfte jederzeit Einblick in das Baugeschehen sowie in Aufzeichnungen und Abrechnungsunterlagen nehmen zu können.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF., Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich für Wasserversorgungsanlagen im alpinen Bereich idgF.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1021997