Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
- Gefördert werden Wasserversorgungsanlagen zur Versorgung von Objekten mit Trink- und Nutzwasser, die im Rahmen der Projekte "Alpine Objekte 2000" und "Alpine Objekte 2000+" errichtet bzw. angepasst werden.
- Über Ansuchen von Objekten im Alpinen Bereich außerhalb der Projekte "Alpine Objekte 2000" und "Alpine Objekte 2000+" entscheidet im Einzelfall die Oö. Landesregierung.
Förderansuchen einreichen können physische oder juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Wasserversorgungsanlagen im alpinen Bereich errichten, sowie Wassergenossenschaften nach dem Wasserrechtsgesetz.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Link zu externen Informationsseiten.