Gefördert werden
- die Ersterrichtung von, sowie Reinvestition in Anlagen zur
- Wasserfassung (Brunnen, Quellen),
- Wasserspeicherung (Hoch-/Tiefbehälter),
- Wasserverteilung (Trinkwasserleitungen) und Wasseraufbereitung
- Ankauf von Grundstücken für Schutzgebiete,
- die Erstellung eines digitalen Leitungskatasters,
- Erstellung eines Trinkwasserversorgungskonzeptes,
- Einrichtungen zur Verwertung und Nutzung von erneuerbarer Energie im Ausmaß des Eigenbedarfes der Wasserversorgungsanlage (z.B. Trinkwasserkraftwerke, Photovoltaik-Anlagen) sowie
- zugehörige Planungs- und Bauaufsichtsleistungen u.a.m.
Einreichen können
- Gemeinden, Wasserverbände und Wassergenossenschaften
- Alpine Vereine
- Natürliche und juristische Personen, die
- eine Anschlussleitung mit mehr als 100 lfm Länge an eine öffentliche Wasserversorgungsanlage errichten oder in diese reinvestieren
- Einzelwasserversorgungsanlagen in Extremlage errichten oder in diese reinvestieren