Behebung von Notständen in der Landwirtschaft Link zur Förderung

Förderwerber können Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe mit Sitz in Oberösterreich sein.

Gefördet wird die Behebung einer unverschuldet eingetretenen Notlage in Folge von:

  • schwerer Krankheit
  • körperlichem Gebrechen oder Tod in der Familie
  • Unglücksfällen im Viehbestand
  • existenzbedrohenden, nicht versicherbare Naturereignisse
  • finanziellen Engpässen
  • Ausbruch eines Schadorganismus.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-11501
lfw.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Beiträge aus Landesmitteln ohne konkrete Zweckbindung als Einmalzahlung, zur Mitfinanzierung von Betriebshilfeeinsätzen, zur Behebung von Notständen und zur Erleichterung des Zinsendienstes.

Gesamtbetriebliche Situation in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht wird nach Antragstellung vor Ort und mit oben angeführten Unterlagen überprüft.

bei Zinsenzuschüssen: gegebenenfalls Evaluierung der betrieblichen Entwicklung des Beihilfenempfängers 2 Jahre nach Auszahlung des Zuschusses

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,284 Mio. Euro

Referenznummer

1021716