Therapiezuschüsse an private Rechtsträger Link zur Förderung

Im § 17 "Besondere Soziale Dienste" des Oö. Chancengleichheitsgesetzes ist geregelt, dass Zuschüsse zu den Therapieleistungen selbständiger Ambulatorien gemäß Krankenanstaltengesetz 1997 aus dem Ermessensbereich des Referates Chancengleichheit für Menschen mit Beeinträchtigungen geleistet werden.

Zu diesen selbständigen Ambulatorien gehören:

  • Therapiezentrum des Evangelischen Diakoniewerkes Gallneukirchen
  • Therapiezentrum der Caritas für Menschen mit Behinderung in St. Isidor
  • Therapiezentrum des Institutes Hartheim
  • Therapiezentrum der Assista Soziale Dienste GmbH in Altenhof

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Verwendungsnachweisprüfung erfolgt im Rahmen der Controllinggespräche im Folgejahr.

Rechtsgrundlage

§ 17 Oö. Chancengleichheitsgesetz 2008 idgF, Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes OÖ idgF;
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1021310